In Gerichtsverfahren um die Installation von Steckersolargeräten haben sich Mieter durchgesetzt. Doch mehrere Auflagen sind weiterhin zulässig.
Aus dem Artikel:
Nach Darstellung von Rechtsanwalt Dirk Legler, der die DUH in den Verfahren vertritt, darf die Installation eines Balkonkraftwerkes nur dann noch verweigert werden, wenn der Mieter:
- keinen Nachweis über den Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung und deren Beibehaltung während der Dauer der Installation des Steckersolargerätes vorlegt
- keine fachgerechten, CE-/VDE-/DIN- und TÜV-konformen PV-Module und Wechselrichter einsetzt beziehungsweise keine fachgerechte Installation vornimmt
- sich nicht verpflichtet, im Falle seines Auszuges aus der Wohnung den früheren Zustand des Balkons auf seine Kosten wiederherzustellen
- sich nicht verpflichtet, das Steckersolargerät bei der Bundesnetzagentur anzumelden
- sich nicht verpflichtet, auf seine Kosten sämtliche etwaig erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zustimmungen pflichtgerecht einzuholen

Ich würde mal auf so Themen wie “Denkmalschutz” oder ähnliches tippen. Balkonkraftwerke sind ja normalerweise unkompliziert, im Spezialfall gibt es dann aber doch lokale Vorschriften